Die grundlegende Verfahrensweise zur Entschuldigung sind in der Schulbesuchsverordnung geregelt.
Demnach muss spätestens am zweiten Tage des Fernbleibens eine mündliche, fernmündliche, elektronische oder schriftliche Entschuldigung vorliegen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung ist der Schule die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
Wir empfehlen den Elltern das Fehlen eines Kindes morgens per Email oder direkt über WebUntis anzuzeigen. Hiermit wird die Belastung des Sekretariats durch frühmorgendliche Telefonate reduziert.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Wir bitten darum, dass die Abwesenheit an Tagen, an welchen Ihr Kind eine Klassenarbeit/Klausur schreibt unbedingt am Morgen des Tages überWebUntis oder eine Mitteilung oder einen Anruf im Sekretariat anzuzeigen.
Beurlaubungen vom Unterricht sind in bestimmten Fällen möglich. Hierzu gehören insbesondere religiöse Feiertage oder Veranstaltungen der Sportförderung.
Eine Berlaubung vom Unterricht für eine Dauer von bis zu zwei Tagen ist durch die Klassenleitung möglich, längerfristige Beurlaubungen oder Beurlaubungen, die an Ferienzeiten angrenzen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
Bitte informieren Sie uns bei Anfragen, ob sie noch weitere Kinder an anderen Schulen haben.Dies erleichtert die Absprachen.
Wir bitten darum, von Abfragen für die Befeiung für Urlaubsreisen abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.